Kosten von Paartherapie und Paarberatung

Die Kosten von Paartherapie und Paarberatung werden leider grundsätzlich nicht von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Paartherapeutische Leistungen gehören zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Dies ist bedauerlich, da wissenschaftlich erwiesen ist, dass die Beziehungszufriedenheit und die psychische und körperliche Gesundheit beider Partner*innen in engem Zusammenhang stehen. 

Honorar

Das Honorar für eine Sitzung Paartherapie / Paarberatung beträgt 110 € für 60 Minuten Sitzung.

Bei längerer Sitzungsdauer erhöht sich das Honorar entsprechend.

Vorteile durch Selbstzahler-Status

Glück im Unglück: Immerhin profitieren Sie als Selbstzahler*in auch von den gleichen Vorteilen, wie Selbstzahler*innen bei einer Einzeltherapie (siehe hier).  Die wichtigsten Vorteile sind: 

 

Keine Dokumentation Ihrer Daten bei der Krankenkasse oder anderen offiziellen Behörden, die Ihnen in der Zukunft Komplikationen im Arbeitsleben (z.B. bei einer Verbeamtung) oder bei der Aufnahme von neuen Versicherungen bereiten könnten.

Beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- und privaten Krankenversicherungen kann es Risikozuschläge geben, wenn Sie bei der Gesundheitsprüfung angeben müssen, dass Sie in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sind. Bei privat finanzierten Sitzungen sind weder Sie noch ich dazu verpflichtet, hierzu gegenüber den Versicherungen Angaben zu machen.

 

Sie können die Kosten der Paartherapie/Paarberatung gemäß § 33 EstG unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" steuerlich absetzen