Kostenerstattung durch Beihilfe oder Berufsgenossenschaft

Die Kostenerstattung ist in der Regel problemlos möglich.

Die ersten sogenannten probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) tragen Beihilfe/Berufsgenossenschaft in der Regel problemlos ohne Antrag. Damit die Kosten für weitere Sitzungen ebenfalls übernommen werden, ist es notwendig, dass wir gemeinsam in den ersten Stunden der Therapie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die notwendigen Unterlagen schicken Beihilfe/Berufsgenossenschaft unkompliziert per Post an Sie, ein Anruf genügt hierfür. Gerne unterstütze ich Sie bei allen notwendigen Formalitäten und Fragen rund um den Antrag. Der Antrag ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig.

 

Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt. Für eine Einzelbehandlung Verhaltenstherapie à 50 Minuten beträgt das Honorar 131,15 Euro (nach GOP Nummer 870) . Wir berechnen den 3,0-fachen Hebesatz.