Psychotherapie ist in der Regel eine Leistung der Privaten Krankenkassen. Jedoch ist die Kostenerstattung bei vielen Krankenkassen genehmigungspflichtig. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob ein Antrag für die Kostenübernahme notwendig ist und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung Psychotherapie trägt. Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen rund um die Genehmigung der Kostenübernahme zur Verfügung.
Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt. Für eine Einzelbehandlung Verhaltenstherapie à 50 Minuten beträgt das Honorar 131,17 Euro (nach GOP Nummer 870). Wir berechnen den 3,0-fachen Steigerungssatz.
Grundsätzlich gilt: als privat Versicherter schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit Ihrem Therapeuten ab. Das bedeutet, dass Ihr Therapeut Ihnen das Honorar für erbrachte Leistungen in Rechnung stellt. Sie wiederum haben einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen, der regelt, welche Leistungen die Krankenkasse Ihnen erstattet und unter welchen Bedingungen (z.B. Antrag). Sollte für die Kostenerstattung ein Antrag erforderlich sein, unterstütze ich Sie gerne bei der Antragsstellung.