Kosten und Kostenerstattung

Die Kosten einer Psychotherapie trägt in der Regel Ihre Krankenversicherung.

Je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ergeben sich einige wichtige Unterschiede für die Abrechnung der Kosten. In beiden Fällen können Sie sich auch dafür entscheiden, Psychotherapie selbst zu finanzieren ohne die Krankenkasse in Kenntnis zu setzen.

 

Auf den folgenden Seiten habe ich die wichtigsten Informationen rund um die Kosten und deren Abrechnung für Sie zusammen gestellt. 

Privatversicherte

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Ihr Psychotherapeut stellt Ihnen eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Ihr individueller Vertrag mit Ihrer privaten Krankenkasse regelt, wie Sie sich psychotherapeutische Leistungen erstatten lassen können.

 

Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen rund um die Kosten und Kostenerstattung bei Ihrer Krankenversicherung.

Selbstzahler

Psychotherapie selber zu finanzieren kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein.

 

Als Selbstzahler können Sie verhindern, dass andere Stellen als Sie und ich Kenntnis von der Therpaie erhalten. Da ich unter Schweigepflicht stehe, bin ich ohne Ihre Erlaubnis nicht auskunftsberechtigt - auch nicht gegenüber Versicherungen oder beim Verfahren der Verbeamtung.

 

Außerdem muss für die Abrechnung einer Psychotherapie mit der Krankenversicherung oder Beihilfe immer eine Diagnose gestellt werden. Wenn Sie jedoch Beratung suchen ohne eine psychische Diagnose zu erfüllen, ist dies als Selbstzahler möglich.

 

Gesetzlich Versicherte

Ein junges Team von engagierten und kommpetenten Therapeut:innen bietet in der Lehrpraxis Fischer Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patienten an. Die Behandlungskosten werden dabei von der Krankenversicherung getragen.