Viele Patienten telefonieren Therapeut/in nach Therapeut/in ab und bekommen allenfalls Termine in einigen Wochen oder Monaten in Aussicht gestellt. Sie haben aber gesetzlichen Anspruch auf zeitnahe ambulante Versorgung in zumutbarer Entfernung.
Leider sind also für gesetzlich versicherte Patienten im Kostenerstattungsverfahren einige bürokratische Hürden zu nehmen, bis Sie Ihren gesetzlichen Anspruch realisieren können. Gerne unterstütze ich Sie aber bei der Beantragung und den notwendigen Formalitäten.
Als Privatpraxis kann ich gesetzlich versicherte Patienten im Kostenerstattungsverfahren (nach § 13 Abs. 2 SGB V) behandeln. Alle Informationen rund um das Kostenerstattungsverfahren hat die Bundespsychotherapeutenkammer in einem Flyer zusammengetragen. Im Folgenden habe ich das Wesentliche für Sie zusammengefasst:
Für die Beantragung einer zeitnahen psychotherapeutischen Behandlung im Kostenerstattungsverfahren verlangen die gesetzlichen Krankenkassen einige Unterlagen von Ihnen. Im Folgenden habe ich eine Liste für Sie zusammengestellt. Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung der Therapie und den notwendigen Formalitäten.
Wenn die Therapie genehmigt ist, können Sie für die Abrechnung zwischen zwei Optionen wählen:
Erstens: Ich stelle die Rechnung an Sie aus, Sie begleichen das Honorar, reichen anschließend die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und lassen sich die Ihnen entstandenen Kosten erstatten.
Zweitens: Inzwischen sind die Krankenkassen bereit, ähnlich wie in Kassenpraxen direkt mit dem Therapeuten abzurechnen. Wenn Sie Ihre Einwilligung erteilen, kann ich die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse stellen und diese erstattet die Kosten direkt an mich. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen im Kostenerstattungsverfahren gesetzlich verpflichtet sind, den durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegten Satz von 100,56 € à 50 Minuten Sitzung zu zahlen, tun sie dies in der Regel nicht. Stattdessen kürzen sie die Vergütung entsprechend des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) auf 88,56 € für 50 Minuten Sitzung.